15.03.2007 – Brücken verbinden, doch manchmal spalten sie auch
Eigentlich sollen Brücken verbinden. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie die noch nicht gebaute Waldschlösschenbrücke in Dresden. Sie spaltet seit 2005 die Bürger, die Poltiker, Richter, Stadt- und Landesbehörden in 2 Lager. Im Juli 2004 erhielt das Dresdener Elbtal den Titel „Weltkulturerbe“. Schon 2 Jahre später wurde daraus ein „gefährdetes Welterbe“, das heißt die drohende Aberkennung des gerade erworbenen Titels, um den sich Freistaat und Stadt gleichermaßen bemüht hatten. Doch nun streiten sie. Anlass ist der geplante, verworfene, erstrittene Bau einer Brücke just in dieses wunderschöne Stück Landschaft. Erst hatte 2005 ein Bürgerentscheid für die Brücke gestimmt, der Bau wurde genehmigt. Dann drohte die UNESCO, deren Welterbekonvention die BRD beigetreten war. Doch es gibt keinerlei Umsetzung in nationales oder gar kommunales Recht. Doch die Titelinhaber sollten wissen, worauf sie sich einlassen. Deshalb hat der Stadtrat den Bau gestoppt. Völkerrecht steht über Landesrecht, so argumentieren auch Gutachter. Doch der Freistaat in Form des Regierungspräsidiums ordnet den Bau wieder an. Der Bürgerentscheid sei bindend. Die Bürger selbst zweifeln. Sie wussten nicht, dass der Unesco-Titel ein Problem ist. Inzwischen soll angeblich die Mehrzahl für einen Tunnel sein, doch ein neuer Bürgerentscheid in gleicher Sache darf frühestens nach 3 Jahren stattfinden. So sind die Fronten verhärtet, und die Posse geht weiter. Gehört die Stadt nun der Welt oder den Dresdnern? Und was wollen die nun wirklich? Das Verwaltungsgericht gab der Stadt und dem Baustopp recht. Doch das Oberverwaltungsgericht kippt nun diesen Beschluss. „Dem Demokratieprinzip komme hier eine entscheidende Bedeutung zu, eine bindende Wirkung von Völkerrecht sei hingegen  fraglich“, so die fragwürdige Begründung, mit der am Ende womöglich erzwungen wird, was keine Mehrheit mehr hat. Oder soll man den Spruch begrüßen, da der Bürgerentscheid über die Beschlüsse der Politik gesetzt wird? Wenn das nun immer so wäre? Stellt Euch vor – ein Bürgerentscheid zur Rente mit 67! Wie würden dann wohl die Richter entscheiden?