15.03.2007 – Brücken verbinden, doch manchmal spalten sie
auch
Eigentlich sollen Brücken verbinden. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie die noch
nicht gebaute Waldschlösschenbrücke in Dresden. Sie spaltet seit 2005 die
Bürger, die Poltiker, Richter, Stadt- und Landesbehörden in 2 Lager. Im Juli
2004 erhielt das Dresdener Elbtal den Titel „Weltkulturerbe“. Schon 2 Jahre
später wurde daraus ein „gefährdetes Welterbe“, das heißt die drohende
Aberkennung des gerade erworbenen Titels, um den sich Freistaat und Stadt
gleichermaßen bemüht hatten. Doch nun streiten sie. Anlass ist der geplante,
verworfene, erstrittene Bau einer Brücke just in dieses wunderschöne Stück
Landschaft. Erst hatte 2005 ein Bürgerentscheid für die Brücke gestimmt, der
Bau wurde genehmigt. Dann drohte die UNESCO, deren Welterbekonvention die BRD
beigetreten war. Doch es gibt keinerlei Umsetzung in nationales oder gar
kommunales Recht. Doch die Titelinhaber sollten wissen, worauf sie sich
einlassen. Deshalb hat der Stadtrat den Bau gestoppt. Völkerrecht steht über
Landesrecht, so argumentieren auch Gutachter. Doch der Freistaat in Form des
Regierungspräsidiums ordnet den Bau wieder an. Der Bürgerentscheid sei bindend.
Die Bürger selbst zweifeln. Sie wussten nicht, dass der Unesco-Titel ein
Problem ist. Inzwischen soll angeblich die Mehrzahl für einen Tunnel sein, doch
ein neuer Bürgerentscheid in gleicher Sache darf frühestens nach 3 Jahren
stattfinden. So sind die Fronten verhärtet, und die Posse geht weiter. Gehört
die Stadt nun der Welt oder den Dresdnern? Und was wollen die nun wirklich? Das
Verwaltungsgericht gab der Stadt und dem Baustopp recht. Doch das
Oberverwaltungsgericht kippt nun diesen Beschluss. „Dem Demokratieprinzip komme
hier eine entscheidende Bedeutung zu, eine bindende Wirkung von Völkerrecht sei
hingegen fraglich“, so die fragwürdige
Begründung, mit der am Ende womöglich erzwungen wird, was keine Mehrheit mehr
hat. Oder soll man den Spruch begrüßen, da der Bürgerentscheid über die
Beschlüsse der Politik gesetzt wird? Wenn das nun immer so wäre? Stellt Euch
vor – ein Bürgerentscheid zur Rente mit 67! Wie würden dann wohl die Richter
entscheiden?