27.02.2007 – verordneter Gesundheitsschutz

Da haben Bund und Länder überraschend schnell zu einem Konsens gefunden: beim Kampf wider die schwarzen Raucherseelen. Das Recht der Gemeinschaft wurde damit über das Recht des Einzelnen gestellt, Gesundheitsschutz über die individuelle Freiheit. Doch bei den geplanten Umsetzungsmaßnahmen bleiben einige Fragen offen. Im Hotelrestaurant sicher kein Problem, doch wie geht das in der Kneipe um die Ecke? Die Stammgäste werden meistens draußen vor der Tür stehen, und die wenigen Nichtraucher werden sich an den Tischen verlieren. Die Nachbarn werden sich beschweren. Was in öffentlichen Gebäuden absolut begrüßenswert ist muss dennoch nicht zum Dogma erhoben werden. Wieso muss der Bürger seine Gesundheit vom Staat beschützen lassen, und zwar immer und überall? Warum kann man dem freien Bürger nicht auch ein ganz klein wenig Eigenverantwortung zutrauen? Etwa die freie Entscheidung, ob er in die Eckkneipe geht oder nicht? Ich glaube, keiner der Gäste von Willy kommt da rein, um sich über den Qualm zu beschweren, sie wissen einfach dass das zu einer Kneipe gehört, und wen das wirklich stört, der geht ins Restaurant nebenan. Bei einem Bahnhof ist das natürlich nicht so einfach. Doch wenn die deutschen Landesväter und –mütter beschließen, ihr Volk zu schützen, dann mit aller Konsequenz, ob es will oder nicht. Doch wann endlich werden wir vor betrunkenen Fußgängern geschützt, die vor unser Auto fallen, oder – noch schlimmer – vor den betrunkenen Autofahrern, die in Kindergruppen rasen?